Ablauf zum Erwerb der Auszeichnung

1. Schritt: Selbsteinschätzung

  • Passt die eigene Lebenseinstellung zur Philosophie der Grünen Haube?
  • Passen die Grüne Haube-Qualitätskriterien (Checkliste!) zum Betrieb?
  • Will die Küchenleitung vollwertig-vegetarisch kochen?
  • Wird die Gästestruktur, diesen Weg mittragen?
  • Besteht Bereitschaft, einen kooperativen Umstellungsprozess mit Unterstützung des Grüne Haube-Teams zu gehen?

 

 

2. Schritt: Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns: Styria vitalis, Marburger Kai 51, 8010 Graz, Tel.: 0316/82 20 94, gruene.haube@styriavitalis.at

 

 

3. Schritt: Anmeldung zur Eingangsprüfung

Diese besteht aus der Erstberatung, der Basisschulung und der Erstkontrolle.

  • Basis für die Erstberatung: Zusenden Ihrer Menüpläne über 4 Wochen
  • Erstberatung vor Ort. Besprechung des Menüplanchecks, Erstellen von Änderungs- und/oder Verbesserungsstrategien, Einblick in Räumlichkeiten. Beratungsbericht per Mail.
  • Grüne Haube – Basisschulung: Die Basisschulung kann mit der Erstberatung kombiniert werden.

 

 

4. Schritt: Umsetzungsphase im Sinne der Grünen Haube

  • Die Umstellung auf Biolebensmittel, vollwertige Gemüse- und Getreideküche dauert meist mehrere Monate bis ein Jahr, das wird oft unterschätzt.
  • Sinnvoll in dieser Phase: eine weitere MitarbeiterInnen-Schulung 
  • Der laufende Kontakt mit dem Grüne Haube-Team in dieser Phase ist besonders gedeihlich.

 

 

5. Schritt: Biozertifizierung

Spätestens jetzt muss die Biozertifizierung erfolgen, falls Sie noch keine haben.

 

 

6. Schritt: Erstkontrolle

Wenn Sie meinen, die Kriterien zu erfüllen, kann die Erstkontrolle gemeinsam mit Ihnen anhand der inzwischen bekannten Checkliste stattfinden. Kontrollbericht per Mail.

 

 

7. Schritt: Unterzeichnung des Lizenzvertrages & Verleihung der Grünen Haube

 

 

8. Schritt: Qualitätssicherung

  • laufende Schulungen (zumindest alle 2 Jahre) sichern das Grüne Haube-Niveau
  • Nötigenfalls (z.B. bei Küchenchef-Wechsel oder neuer Betriebsübernahme oder starker Personal-Fluktuation) muss eine weitere Erstberatung zur Absicherung der Qualitätsniveaus erfolgen.
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